Häufig gestellte Fragen zum Handfeuerlöscher
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Sind Handfeuerlöscher für Einfamilienhäuser vorgeschrieben?
Im Kanton Basel-Landschaft werden für Einfamilienhäuser keine Handfeuerlöscher vorgeschrieben. Es ist aber sinnvoll, ein solches Löschgerät bereitzustellen. Wir empfehlen Sprühschaum- oder Luftschaum-Feuerlöscher mit einem Inhalt von 6 Litern
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Gibt es für Handfeuerlöscher einen Kostenbeitrag?
Nein. Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung vergütet aber zusammen mit der jeweiligen Mobiliarversicherungsgesellschaft, je zur Hälfte, die Neufüllkosten nach einem Einsatz bei einem Brandfall.